• Die Aufgaben der Baukommission richten sich nach der kantonalen und kommunalen Baugesetzgebung sowie der Raumordnung.

• Die Baukommission ist zuständig für Ausnahmebewilligungen, Einspracheverfahren und Verfügungen.

• Die Erledigung der nichtstreitigen Aufgaben ist - soweit gesetzlich möglich - in der Bauverwaltung organisiert und wurden dem Bauverwalter und seiner Stellvertretung übertragen.

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