Sandra-Jane Lang
- Funktion
- Friedensrichterin
- Partei
- FDP Die Liberalen Hofstetten-Flüh
Mit der Inkrafttretung der eidgenössischen Strafprozessordnung per 01.01.2011 ändern sich die Stellung und Aufgaben der Friedensrichter nachhaltig. Nachfolgend sind die wichtigsten Auswirkungen aufgeführt Zuständigkeitsbereich des Friedensrichters - Er ist Strafrichter im Falle von Übertretungen von Gemeindereglementen (u.a. Feuerwehrbussen, Verletzung Anmeldepflicht) - Er schlichtet insbesondere im Falle von nachbarschaftlichen Streitigkeiten u.a. wegen Grenzabständen von Bäumen und Sträuchern u.a.m.- Er entscheidet als Einzelrichter über alle Zivilsachen mit einem Streitwert bis CHF 2'000.--, soweit sie nicht einem anderen Gericht zugewiesen sind Die Zuständigkeit des Friedensrichters geht verloren - die bisherige Tätigkeit als Sühnerichter bei Ehrverletzungen und Tätlichkeiten entfällt - das Strafbefehlverfahren den gesamten Bereich der Übertretungen von eidgenössischem Recht betreffend, geht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft über.